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   AG Berlin-Tiergarten, 30.08.2012 - 608 C 15/12   

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https://dejure.org/2012,48915
AG Berlin-Tiergarten, 30.08.2012 - 608 C 15/12 (https://dejure.org/2012,48915)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 30.08.2012 - 608 C 15/12 (https://dejure.org/2012,48915)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 30. August 2012 - 608 C 15/12 (https://dejure.org/2012,48915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 556 BGB, § 560 Abs 4 BGB, § 4 Abs 2 S 1 HeizkostenV, § 7 Abs 2 HeizkostenV
    Wohnraummiete: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen; Bestreiten der per Funk abgelesenen Verbrauchswerte mit Nichtwissen; Wirksamkeit der Schätzung des Betriebsstroms und Zahlung der Kosten der Wärmeverbrauchserfassungsgeräte bei Nichteinhaltung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 246/11

    BGH verneint Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 30.08.2012 - 608 C 15/12
    Die Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus (vgl. BGH Urteil vom 15.5.2012 zum Az. VIII ZR 246/11).
  • LG Berlin, 11.06.2007 - 67 S 472/06

    Wohnraummiete: Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung bei Schätzung des

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 30.08.2012 - 608 C 15/12
    Denn wird der Betriebsstromverbrauch geschätzt, ist für die formelle Wirksamkeit dieser Position auch die Grundlage dieser Schätzung anzugeben (vgl. LG Berlin Urteil vom 11.6.2007 zum Az: 67 S 472/06).
  • LG Heidelberg, 19.11.2010 - 5 S 34/10

    Duldungspflicht eines Mieters bzgl. eines Austauschs eines bestehenden

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 30.08.2012 - 608 C 15/12
    Denn nach Sinn und Zweck des § 4 Abs. 2 Satz 1 2. HS HeizkV sollen die Nutzer ausschließlich vor den - so die Befürchtung des Verordnungsgebers - höheren Kosten der gemieteten oder sonst durch Gebrauchsüberlassung verschafften Ausstattung zur Verbrauchserfassung geschützt werden (vgl. LG Heidelberg Urteil vom 19.11.2010 zum Az.: 5 S 34/10).
  • LG Itzehoe, 17.12.2010 - 9 S 66/10

    Kein Vorwegbabzug bei Nichtangabe von Heizungsstrom

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 30.08.2012 - 608 C 15/12
    Bei einer Ablesung per Funk vom Hausflur aus - wie dies hier der Fall war - haben aber die Mieter regelmäßig keinen Zugriff auf die Ablesewerte (Vgl. LG Itzehoe Urteil vom 17.12.2010 zum Az.: 9 S 66/10).
  • AG Hanau, 20.04.2016 - 37 C 393/13

    Heizkörper ist nur oben warm: Werden Heizkosten zutreffend erfasst?

    Zulässig war vorliegend alleine das Bestreiten der Zählerstände mit Nichtwissen, da es sich vorliegend um funkbasierte Ablesungen handelte (LG Itzehoe, Urteil vom 17.12.2010 - 9 S 66/10; AG Berlin-Charlottenburg: Urteil vom 30.05.- - 239 C 227/12; AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 30.08.2012 - 608 C 15/12; Schmid, Darlegungs- und Substantiierungslast im Mietnebenkostenprozess, WuM 2012, 127 (129)).
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